Ab sofort gilt im Manschaftssport wo kein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann, wieder die 2G Regel.
Für Individualsport und Mannschaftssport wo ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann, gilt die 3G Regel.
Hallensport und Innenräume wie gehabt, 2G+.
Die Winterruhe dieser Vo gilt bis Ende Februar.
Hier die Ausführungen zum Sport im Freien des zuständigen Landkreises Peine.
Im Ergebnis bedeutet das, dass alles wie gehabt ist und durch Marius Schenkel bereits publiziert wurde, somit gilt für die Aktiven beim Fußball im Freien, die 2G Regel als Voraussetzung der Teilnahme.
Für den Besuch der Umziehkabinen und der Duschen gilt die 2GPlus Regel.
Der Gast muss bei der Anreise das entsprechende ausgefüllte und unterschriebene Formular dem Gastgeber übergeben.
Für die Zuschauer beim Besuch des Sportplatzes gilt Grundsätzlich die 2GPlus Regel und das Tragen einer FFP2 Maske.
Nach Rücksprache mit Herrn Börgershausen vom Landkreis Peine, ist der gastgebende Verein auch der Verantwortliche, der die aufgeführten Corona Vorgaben der Warnstufe 3 bei aktiven Spielern und bei den Zuschauern überwachen und einhalten müssen.
Der Vorstand