Sportverein Lengede von 1912 e.V. – Zugang zu den Außen-Sportanlagen/-einrichtungen des Vereins

Der Landkreis Peine hat wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz eine 
Allgemeinverfügung erlassen. Damit gelten ab dem 02.09.2021 für das gesamte Gebiet des Landkreises diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach § 8 der 
Niedersächsischen Corona-Verordnung zur Beschränkung des Zutritts zu 
bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen und der Inanspruchnahme von  Leistungen auf Geimpfte, Getestete und Genesene vorgesehen sind. 

Es gilt also die “Erweiterte 3G-Regelung bei Warnstufe 1 oder Inzidenz  über 50“

Maßnahmen für Besucher, die mit der Regelung verbunden sind! 

1.  Kontaktdaten-Erfassung durch: 
➢   LUCA-App 
➢   oder Eintrag in die  Erfassungsliste 
2.  Auf dem gesamten 
Gelände ist die AHA  Regelung einzuhalten. 
A.  Weitere Maßnahmen in Verbindung eines Außerhausverkaufs durch  den Gaststättenbetrieb 

1.  Der Zutritt auf das Sportplatzgelände ist unabhängig von der 3G Regelung möglich 

2.  Auf dem Weg zum Steh-Sitzplatz, zur Toilettenanlage oder zum 
Außerhausverkauf auf dem Sportplatzgelände/Terrasse ist die 
Maskenpflicht vorgeschrieben, wenn der Abstand (1,5m) nicht 
einzuhalten ist.  

3.  Am Standort/Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. 

B.  Weitere Maßnahmen in Verbindung mit der Öffnung der Gaststätte  
Besucher, die die 3G Regelung erfüllen Besucher, die die 3G Regelung nicht erfüllen 
Kennzeichnung durch ein Bändchen  am Handgelenk 
Zugang zum Außenbereich und
Innenbereich des Sportplatzes/-
Einrichtungen incl. der Vereinsgaststätte
 
Zugang nur zum Außenbereich des Sportplatzes 

Stand 8.9.2021