Der Landkreis Peine hat wegen der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz eine
Allgemeinverfügung erlassen. Damit gelten ab dem 02.09.2021 für das gesamte Gebiet des Landkreises diejenigen Schutzmaßnahmen, die nach § 8 der
Niedersächsischen Corona-Verordnung zur Beschränkung des Zutritts zu
bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen und der Inanspruchnahme von Leistungen auf Geimpfte, Getestete und Genesene vorgesehen sind.
Es gilt also die “Erweiterte 3G-Regelung bei Warnstufe 1 oder Inzidenz über 50“
Maßnahmen für Besucher, die mit der Regelung verbunden sind!
1. Kontaktdaten-Erfassung durch: ➢ LUCA-App ➢ oder Eintrag in die Erfassungsliste | 2. Auf dem gesamten Gelände ist die AHA Regelung einzuhalten. |
A. Weitere Maßnahmen in Verbindung eines Außerhausverkaufs durch den Gaststättenbetrieb |
1. Der Zutritt auf das Sportplatzgelände ist unabhängig von der 3G Regelung möglich
2. Auf dem Weg zum Steh-Sitzplatz, zur Toilettenanlage oder zum
Außerhausverkauf auf dem Sportplatzgelände/Terrasse ist die
Maskenpflicht vorgeschrieben, wenn der Abstand (1,5m) nicht
einzuhalten ist.
3. Am Standort/Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden.
B. Weitere Maßnahmen in Verbindung mit der Öffnung der Gaststätte |
Besucher, die die 3G Regelung erfüllen | Besucher, die die 3G Regelung nicht erfüllen |
Kennzeichnung durch ein Bändchen am Handgelenk | |
Zugang zum Außenbereich und Innenbereich des Sportplatzes/- Einrichtungen incl. der Vereinsgaststätte | Zugang nur zum Außenbereich des Sportplatzes |
Stand 8.9.2021