Hygienekonzept SV Lengede – Indoor Sport (Badminton/Volleyball, etc.)

Präambel
Die Informationen in diesem Dokument repräsentieren die aktuellen Vorgehensweisen des SV Lengede bezüglich des empfohlenen Sportbetriebes während der globalen COVID Pandemie. Sie orientieren sich an den 10 Leitplanken des DOSB sowie den sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände und der Allgemeinverfügung des Landkreises Peine Regelungen im Bereich Sport. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder und Übungsleiter haben für uns oberste Priorität.
Hinweis:
Bitte beachten Sie zudem, dass dies ein „lebendes“ Dokument ist, das jederzeit aktualisiert
werden kann aufgrund der Volatilität der aktuellen Situation.


3G: Geimpft, genesen oder getestet
Ab der Warnstufe 1 oder Inzidenz über 50 (Kriterien müssen laut der Allgemeinverfügung Landkreis Peine
5 Werktage in Folge vorliegen)
▪Der Zugang zu den Sporthallen ist auf geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt.
▪Die Kontrolle erfolgt durch die Übungsleitenden.
▪Die Regelung gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht
eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Testkonzepts
regelmäßig getestet werden.


Personenbegrenzung in der Halle
▪Die Tribüne ist mit max.100 Personen belegbar. ZuschauerInnen, soweit und solange der Sitzplatz nicht
eingenommen wurde, müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das gilt ebenfalls, wenn der Mindestabstand
auf der Tribüne nicht eingehalten werden kann


Distanzregeln einhalten
▪Grundsätzlich 2,00 m Abstand zu allen anderen Personen einhalten.
▪Trainingszeiten fest einhalten, um bei Gruppenwechsel zu gewährleisten, dass sich die Gruppen nicht treffen; es wird
empfohlen das Training früher zu beenden.
▪getrennte Ein- und Ausgänge nutzen.


Körperkontakte auf ein Minimum begrenzen
▪Körperkontakt überall da reduzieren, wo es möglich ist


Hygieneregeln sind einzuhalten!
Im Freien
▪Es wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes empfohlen.
▪Wenn möglich sind eigene Sportgeräte für das Einzeltraining mitzubringen.
▪Desinfizieren/Reinigen mithilfe eines Tensid haltigen Reinigungsmittels gemeinsam genutzter Sportgeräte nach jeder
Trainingseinheit durch die trainierende Person.
Die Reinigung ist durch die Übungsleitenden zu gewährleisten.

In der Halle
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Betreten und Verlassen der Halle ist
verpflichtend

▪Die Halle ist idealerweise dauerhaft zu durchlüften, min. aber vor und nach jeder Übungseinheit
▪Desinfizieren/Reinigen mithilfe eines Tensid haltigen Reinigungsmittels der Sportgeräte nach jeder Trainingseinheit
durch die trainierende Person.
▪Die Reinigung ist durch die Übungsleitenden zu gewährleisten.


Begrenzter Zugang zu Vereinsheimen und Umkleiden
▪Umkleiden und Sanitäranlagen können genutzt werden. Die reguläre Reinigung erfolgt durch Landkreis und
Gemeinde.
▪Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind, wo notwendig, durchzuführen.
▪Bitte bereits in Sportbekleidung zum Training kommen. Umkleiden sind geöffnet.


Dokumentation und Testung
▪Teilnehmererfassung in die vorbereiteten regulären Anwesenheitslisten, um eine
Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten.
▪Eine elektronische Erfassung (LUCA) ist alternativ möglich.


Veranstaltungen und Wettbewerbe
▪Besprechungen sind nach Möglichkeit digital durchzuführen.
▪Notwendige Sitzungen dürfen in geschlossenen Räumen durchgeführt werden. Es gelten die Regeln der aktuellen
Verordnung.
▪Für Veranstaltungen muss ein individuelles Hygienekonzept erstellt werden.
Angehörige von Risikogruppen sind besonders schützen
▪Angehörige von Risikogruppen gemäß Definition RKI können nicht pauschal identifiziert werden; somit sind alle
Personen besonders zu schützen.


Sensibel bleiben und Risiken weiterhin meiden
▪Selbsteinschätzung: Nur, wer in eigener Selbstbeurteilung vollständig frei von CoronaVirus-Symptomen ist, darf am
Training/Spiel teilnehmen.
▪Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Zeugnis
wieder am Training teilnehmen.
▪Die Übungsleiter*innen sind durch die Abteilungsleitung über diese Maßnahmen zu informieren.
▪Die Sportler/Innensind durch die Übungsleiterüber diese Manahmen zu informieren


Rechtliche Hinweise
Die Verordnungen des Bundes und der jeweiligen Länder sind in ihren aktuellen Fassungen einzuhalten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygiene-Standards bzw. Infektions-schutz sind einzuhalten. Mit der Teilnahme an den Sportangeboten SV Lengede v. 1912. erkenne ich die “Maßnahmen für den Corona sicheren Sport beim SV Lengede v. 1912 an.


Der Vorstand des Sportverein Lengede!