Aktuelles Hygienekonzept – SV Lengede

Sicherheits- Hygiene- und Abstandskonzept SV Lengede zur Durchführung von Trainingseinheiten

Varianten bitte beachten:

Inzidenz über 100 drinnen und draußen

Inzidenz unter 100 drinnen und draußen

Sonderregelung Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene ab 18 Jahre

Lehrschwimmbecken für Schwimmunterricht und Reha-Sport, nur bei einer Inzidenz unter 100

Vereinsinformationen:

SV Lengede
Schachtweg 1
38268 Lengede

Verantwortlicher:

Marius Schenkel
Lausitzer Straße 32
38268 Lengede
0151 – 22349378
[email protected]

Sportstätten, Trainingsplätze, Hallen, Lehrschwimmbecken und Ausübungsorte:

Schachtweg
(A-Platz, B-Platz, Integrationsplatz und Kleinsporthalle)

Hinter den Beeken
(Kunstrasenplatz, Kreissportanlage und Kreissporthalle)

Hinter der Kippe
(Mehrzweckhalle)

Fuhsestraße
(Halle Woltwiesche)

  1. Grundlegendes & Grundsätze
  • Die Gesundheit steht an erster Stelle.

 

  • Über dem SV Lengede Konzept stehen immer die Verordnungen der Landesregierung, dem Landkreis Peine und der Gemeinde Lengede.

 

  • Die Teilnahme am Training, sowie der Sport selbst, ist nach der 7-Tage Inzidenzen geregelt und muss zwingend beachtet werden: Regelungen nach Inzidenzen

 

 

  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen nur am Training teilnehmen, wenn sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.

 

  • Alle Personen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) die an Trainingseinheiten teilnehmen, müssen in einer detaillierten Liste (liegt vor) erfasst werden. Diese Maßnahme dient zur Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten.

 

Die Detailliste umfasst Nachnamen, Namen, Adresse, Wohnort, Datum, Ort und eine Telefonnummer. Die Detaillisten sind spätestens einem Tag nach jedem Training beim Corona-Beauftragten einzureichen.

 

Zusätzlich müssen Erwachsene (ab 18 Jahren), die Trainer und Betreuer auf den Detaillisten unterschreiben, dass ein Schnelltest/Selbsttest oder offizieller Test durchgeführt wurde und dieser negativ ist. Das Zeitfenster des Tests wird durch die Verordnungen geregelt (24 Stunden Gültigkeit) Mit der Unterschrift bestätigt die Person die Richtigkeit der Angaben.

 

Der Corona-Test muss vor Ort unter Aufsicht des Vorstandes gemacht werden.

 

 

  • Personen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), die einer Risikogruppe angehören, dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen, zuschauen oder sonstigen Kontakt auf dem Sportgelände haben. Eine Ausnahmegenehmigung wird gegen Freiwilligkeit und einer Einverständniserklärung erteilt.

 

  • Der Sportler*in entscheidet selbständig, ob er dieser Gruppe angehört. Alle Teilnehmer erklären schriftlich die Teilnahme an den Angeboten des Rehasportes.

 

  • Auf den SV Lengede Sportstätten gilt die Mund- und Nasenschutzpflicht.
  1. Regelungen nach Inzidenzen

Inzidenz über 100 Stand: 17.05.2021

  • Sport draußen ist erlaubt. Sport drinnen ist verboten.

 

  • Sport erfolgt kontaktlos.

 

  • Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren, dürfen in festen 5er Gruppen trainieren. Zulässig ist 1 Trainer pro Gruppe mit einem negativen Corona-Schnelltest.

 

  • Ab 15 Jahren ist das Training nur individual möglich. 2 Personen oder 1 Haushalt + 1 weitere Person.

 

 

 

Inzidenz zwischen 35 und 100 Stand: 17.05.201

 

  • Sport draußen ist erlaubt. Sport drinnen erlaubt. Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken sind geöffnet.

 

  • Volljährige müssen einen negativen Test vorweisen. (siehe 1. Grundlegendes & Grundsätze)

 

  • Sport drinnen: Die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig. Die Sportausübung kann dann sowohl mit Kontakt als auch kontaktlos erfolgen. Diese Regelung gilt altersunabhängig.

 

  • Sport draußen: Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, dürfen in einer festen Gruppengröße von Maximal 30 Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit Kontakt Die Gruppen dürfen nicht wechselnd sein.

 

  • Sport draußen: Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben.

 

  • Sport draußen: Ab 18 Jahren, darf man Kontaktlos mit einem negativen Test in Gruppen trainieren, insofern ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

 

  • Schwimmunterricht, Kurse sowie Rehasport im Schwimmbecken sind mit Hygienekonzept und bis zu 10 Personen zulässig. Erwachsene sowie Trainer und

 

Betreuer müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Die Umkleiden sind weiterhin gesperrt.

Der Landkreis Peine muss das Lehrschwimmbecken freigeben.

Inzidenz zwischen 10 und 35 Stand: 17.05.2021

  • Sport draußen ist erlaubt. Sport drinnen erlaubt. Schwimmbäder und Lehrschwimmbecken sind geöffnet.

 

  • Volljährige müssen einen negativen Test vorweisen.

 

  • Sport draußen: Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren, dürfen in einer festen Gruppengröße von Maximal 30 Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit Kontakt Die Gruppen dürfen nicht wechselnd sein.

 

  • Sport draußen: Kontaktsport dürfen Erwachsene im Freien nur mit Personen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treiben.

 

  • Sport draußen: Ab 18 Jahren, darf man Kontaktlos mit einem negativen Test in Gruppen trainieren, insofern ein Abstand von 2 Metern eingehalten wird.

 

  • Schwimmunterricht, Kurse sowie Rehasport im Schwimmbecken sind mit Hygienekonzept und bis zu 10 Personen zulässig. Erwachsene sowie Trainer und Betreuer müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Die Umkleiden sind weiterhin gesperrt.

 

Der Landkreis Peine muss das Lehrschwimmbecken freigeben.

  • Sport drinnen und draußen:

 

Hier ist die sportliche Betätigung mit insgesamt höchstens zehn Personen aus insgesamt höchstens drei Haushalten auf und in Sportanlagen zulässig.

 

In diesen Konstellationen ist die Sportausübung mit Kontakt (z. B. Judo oder Karate) und ohne Kontakt (z. B. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen) erlaubt.

 

Auch klassische Mannschaftssportarten wie Fußball, Handball oder Basketball sind in der Form eines „Individualtrainings/Kontaktlos“ möglich.

 

Zugehörige Kinder (zu den drei Haushalten) bis einschließlich 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht mit eingerechnet.

  1. Sicherheits- und Abstandskonzept

 

  • Außerhalb der Trainingszeiten, neben dem Platz und zu den Trinkpausen auf dem Platz ist jederzeit ein Abstand von 2-Metern einzuhalten.

 

  • Generell gilt bei Pausen die 2-Meter-Abstandsregel einzuhalten.

 

  • Auf eine körperliche Begrüßung sollte verzichtet werden.

 

  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge benutzen).

 

  • Vor- und nach dem Training die Hände desinfizieren.

 

  • Spucken und Naseputzen auf dem Spielfeld unterlassen.

 

  • Immer nach Bedarf und bei Problemen die Hände desinfizieren.

 

  • Duschen und Umkleiden dürfen nicht genutzt werden.
  1. Verdachtsfälle
  • Wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene am Training teilgenommen haben und nachträglich Symptome aufweisen, muss dieses sofort den Trainern, Betreuern und dem Corona-Beauftragten gemeldet werden. Wir empfehlen in diesem Fall einen Arzt aufzusuchen.

 

  • Personenbezogene Daten können ggf. an das Gesundheitsamt weitergegeben werden.
  1. Hygienekonzept
  • Nach jedem Toilettengang sind die Hände gründlich zu waschen und die Toiletten zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.

 

  • Nach jedem Training sind die Sportler/Trainer/Betreuer/Übungsleiter angewiesen, die Menge der Hygienemittel, die noch zur Verfügung stehen, zu prüfen. Sollte nur noch wenig zur Verfügung stehen, muss dieses unverzüglich dem Corona-Beauftragten mittgeteilt werden. Ein Austausch bzw. Nachfüllen, erfolgt sofort.

 

  • Das Trainingsmaterial muss nach Gebrauch gründlich gereinigt und desinfiziert werden.

 

  • Vor- und nach dem Training die Hände desinfizieren.
  1. Nachsatz

 

  • Sollten Situationen entstehen, die unklar sind oder eine wichtige Entscheidung benötigen, ist der Corona-Beauftragte und der Vorstand sofort hinzuzuziehen.

 

  • Das Konzept wird an den Gesamtvorstand verschickt. Der Gesamtvorstand ist in der Pflicht diese Informationen und das Konzept an alle Mitglieder Ihrer Sparte weiterzuleiten und zu informieren.

 

  • Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder zum Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun.

Ergänzungen und Änderungen vorbehalten

Stand: 17.05.2021