Schwimmabzeichen Bronze – AGB

  1. Mit der Anmeldung wird der/die Teilnehmer/in in den Schwimmkurs Bronze des SV Lengede aufgenommen und entsprechend unterrichtet. Der Kurs wird an den im Vorfeld festgelegten Terminen erteilt.
  2. Die Anmeldung hat schriftlich oder online (Homepage www.sv-lengede.de ) zu erfolgen und gilt als verbindliches Angebot. Der Vertragsabschluss wird über die Zusendung der Anmeldebestätigung mit den Daten des gebuchten Kurses und den Kursgebühren verbindlich.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt und sind über die Homepage des SV Lengede abrufbar.
  4. An jedem Kurs kann nur eine begrenzte Anzahl an Kindern teilnehmen. Zudem kommt ein Kurs nur zustande, wenn eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmern angemeldet wurde. In diesem Fall wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Wird dies nicht wahrgenommen wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Der Unterricht in dem Schwimmkurs ist personenbezogen und nicht auf weitere Personen übertragbar.
  5. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters. Diese basieren auf Grundlage der Prospekte, den Internetdarstellungen der Homepage www.kids-athletix.de, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
  6. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden sind nur gestattet, soweit die ÄÄnderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
  7. Die Kursgebühr ist spätestens zum Zahlungstermin zu zahlen, spätestens jedoch zu Kursbeginn. Die Abrechnung erfolgt für je zehn Termine im Voraus. Bei Zahlungsverzug wird je Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5 € erhoben.
  8. Tritt der Kunde bis 3 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ erhoben. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 20% der Kursgebühren erhoben. Bei einem Rücktritt weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühren erhoben.
  9. Verpasste Unterrichtseinheiten seitens der Teilnehmer können nicht nachgeholt werden, auch nicht, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Es erfolgt keine anteilige Erstattung der entrichteten monatlichen Kursgebühr.
  10. Der Vertrag endet nach dem Kurs. Für eine außerordentliche Kündigung aufgrund einer dauerhaften schweren Erkrankung ist die Vorlage eines Attestes des behandelnden Arztes erforderlich.
  11. Für die Dauer des gebuchten Schwimmkurses beim SV Lengede übertragen die Erziehungsberechtigten dem/ der Kursleiter*innen,
  12. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Kursregeln, den Teilnehmer auf eigene Kosten vom Kurs auszuschließen.
  13. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem SV Lengede.
  14. Der Unterrichtsbeginn kann sich im Einzelfall etwas verzögern, da entsprechend den pädagogischen Erfahrungen jedem Kursteilnehmer angemessen individuelle Betreuung zuteilwerden soll.
  15. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich mit der Anmeldung und zum jeweiligen Leistungsbeginn vom SV Lengede den/der jeweiligen Schwimmleiter*in über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich) und notwendige Medikamente (schriftlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während der gebuchten Veranstaltung des SV Lengede sind dem Schwimmleiter*in unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung des SV Lengede führen.
  16. Mit der Teilnahme zu den einzelnen Kursterminen wird bestätigt, dass der Kursteilnehmer/in keine schwerwiegenden Krankheiten (z.B. ansteckende Infektionen) hat.
  17. Der SV Lengede als Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit der Beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  18. Bei kurzfristigem Ausfall von Kursterminen (z.B. Krankheit des Kursleiters*innen) werden die Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich informiert. Zudem wird ein Nachholtermin vom SV Lengede festgelegt. Für die Sperrung der Schwimmeinrichtung ist der SV Lengede weisungsgebunden. Die Ausfallzeit durch Sperrungen wird nachgeholt.
  19. Der SV Lengede übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder an Dritten.
  20. Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
  21. Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche somit über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Eltern haften für ihre Kinder.
  22. Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer beziehungsweise seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
  23. Mit der Anmeldung zum Kurs des SV Lengede wird eingewilligt, dass während des Unterrichts erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder von Werbemaßnahmen für die Schwimmschule genutzt werden können. Derartige Werbemaßnahmen können z.B. Darstellungen, Berichte oder Anzeigen in Tageszeitungen oder im Internet, insbesondere auf der Homepage der Schwimmschule, sein. Der Erstellung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen kann zu Beginn des Kurses widersprochen werden.
  24. Alle Daten werden lediglich erhoben, verarbeitet und vom SV Lengede genutzt, soweit dies für die Durchführung des Vertrags sowie weitere Geschäftsbeziehungen mit dem Kursteilnehmer erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
  25. Sollten Teile der Vertragspunkte unwirksam sein, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragspunkte. Vielmehr wird dieser Vertragspunkt durch einen neuen ersetzt, der die mit dem alten Vertragspunkt verfolgten Absichten bestmöglich erreicht. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Vertragspunkte erkenne ich an.