Sicherheits- Hygiene- und Abstandskonzept als PDF-Datei
Sicherheits- Hygiene- und Abstandskonzept SV Lengede
zur Durchführung von Trainingseinheiten
Varianten bitte beachten:
Inzidenz über 100 drinnen und draußen
Inzidenz unter 100 drinnen und draußen
Sonderregelung Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene ab 18 Jahre
Lehrschwimmbecken für Schwimmunterricht und Reha-Sport, nur bei einer Inzidenz unter 100.
Vereinsinformationen:
SV Lengede
Schachtweg 1
38268 Lengede
Verantwortlicher:
Marius Schenkel
Lausitzer Straße 32
38268 Lengede
+49 151 22349378
[email protected]
Sportstätten, Trainingsplätze, Hallen, Lehrschwimmbecken und Ausübungsorte:
Schachtweg
(A-Platz, B-Platz, Integrationsplatz und Kleinsporthalle)
Hinter den Beeken
(Kunstrasenplatz, Kreissportanlage und Kreissporthalle)
Hinter der Kippe
(Mehrzweckhalle)
Fuhsestraße
(Halle Woltwiesche)
Grundlegendes & Grundsätze
- Die Gesundheit steht an erster Stelle.
- Über dem SV Lengede Konzept stehen immer die Verordnungen der Landesregierung, dem Landkreis Peine und der Gemeinde Lengede.
- Die Teilnahme am Training, sowie der Sport selbst, ist nach der 7-Tage Inzidenzen geregelt und muss zwingend beachtet werden: 2. Regelungen nach Inzidenzen
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen nur am Training teilnehmen, wenn sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.
- Alle Personen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) die an Trainingseinheiten teilnehmen, müssen in einer detaillierten Liste (liegt vor) erfasst werden. Diese Maßnahme dient zur Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten.
Die Detailliste umfasst Nachnamen, Namen, Adresse, Wohnort, Datum, Ort und eine Telefonnummer. Die Detaillisten sind spätestens einem Tag nach jedem Training beim Corona-Beauftragten einzureichen.
Zusätzlich müssen Erwachsene (ab 18 Jahren), die Trainer und Betreuer auf den Detaillisten unterschreiben, dass ein Schnelltest/Selbsttest oder offizieller Test durchgeführt wurde und dieser negativ ist. Das Zeitfenster des Tests wird durch die Verordnungen geregelt.
Mit der Unterschrift bestätigt die Person die Richtigkeit der Angaben.
- Personen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene), die einer Risikogruppe angehören, dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen, zuschauen oder sonstigen Kontakt auf dem Sportgelände haben. Eine Ausnahmegenehmigung wird gegen Freiwilligkeit und einer Einverständniserklärung erteilt.
- Der Sportler*in entscheidet selbständig, ob er dieser Gruppe angehört. Alle Teilnehmer erklären schriftlich die Teilnahme an den Angeboten des Rehasportes.
- Auf den SV Lengede Sportstätten gilt die Mund- und Nasenschutzpflicht.
Regelungen nach Inzidenzen
Inzidenz über 100
- Sport draußen ist erlaubt. Sport drinnen ist verboten.
- Sport erfolgt kontaktlos.
- Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahren, dürfen in festen 5er Gruppen trainieren. Zulässig ist 1 Trainer pro Gruppe mit einem negativen Corona-Schnelltest.
- Ab 15 Jahren ist das Training nur individual möglich. 2 Personen oder 1 Haushalt + 1 weitere Person.
Inzidenz unter 100
- Sport draußen ist erlaubt. Sport drinnen ist erlaubt.
- Sport drinnen ist nur zulässig für: Maximal 1 Haushalt +2 weitere Personen aus einem anderen Haushalt oder Individualsport mit 2 Personen.
- Bei Sport drinnen, muss bei Erwachsenen sowie Trainern (inklusive Betreuer*innen) ein negativer Corona-Schnelltest vorliegen.
- Sport draußen: Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahren, dürfen in einer Gruppengröße von Maximal 30 Teilnehmern/Teilnehmerinnen mit Kontakt trainieren.
- Sport draußen: Bei Erwachsenen trainierenden ab 18 Jahren und Trainern (inklusive Betreuer*innen), mit Kontaktsport, muss ein negativer Corona-Schnelltest vorliegen.
- Sport draußen: Bei Kontaktlosensport, muss kein negativer Test vorgelegt werden. Hier gilt die Regel: 2 Meter Abstand oder Maximal eine Person pro 10qm Fläche.
- Schwimmunterricht sowie Rehasport im Schwimmbecken sind mit Hygienekonzept und bis zu 10 Personen zulässig. Erwachsene sowie Trainer und Betreuer müssen einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen.
Der Landkreis Peine muss das Lehrschwimmbecken freigeben.
Sicherheits- und Abstandskonzept
- Außerhalb der Trainingszeiten, neben dem Platz und zu den Trinkpausen auf dem Platz ist jederzeit ein Abstand von 2-Metern einzuhalten.
- Generell gilt bei Pausen die 2-Meter-Abstandsregel einzuhalten.
- Auf eine körperliche Begrüßung sollte verzichtet werden.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge benutzen).
- Vor- und nach dem Training die Hände desinfizieren.
- Spucken und Naseputzen auf dem Spielfeld unterlassen.
- Immer nach Bedarf und bei Problemen die Hände desinfizieren.
- Duschen und Umkleiden dürfen nicht genutzt werden.
Verdachtsfälle
- Wenn Kinder, Jugendliche und Erwachsene am Training teilgenommen haben und nachträglich Symptome aufweisen, muss dieses sofort den Trainern, Betreuern und dem Corona-Beauftragten gemeldet werden. Wir empfehlen in diesem Fall einen Arzt aufzusuchen.
- Personenbezogene Daten können ggf. an das Gesundheitsamt weitergegeben werden.
Hygienekonzept
- Nach jedem Toilettengang sind die Hände gründlich zu waschen und die Toiletten zu desinfizieren. Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
- Nach jedem Training sind die Sportler/Trainer/Betreuer/Übungsleiter angewiesen, die Menge der Hygienemittel, die noch zur Verfügung stehen, zu prüfen. Sollte nur noch wenig zur Verfügung stehen, muss dieses unverzüglich dem Corona-Beauftragten mittgeteilt werden. Ein Austausch bzw. Nachfüllen, erfolgt sofort.
- Das Trainingsmaterial muss nach Gebrauch gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
- Vor- und nach dem Training die Hände desinfizieren.
Nachsatz
- Sollten Situationen entstehen, die unklar sind oder eine wichtige Entscheidung benötigen, ist der Corona-Beauftragte und der Vorstand sofort hinzuzuziehen.
- Das Konzept wird an den Gesamtvorstand verschickt. Der Gesamtvorstand ist in der Pflicht diese Informationen und das Konzept an alle Mitglieder Ihrer Sparte weiterzuleiten und zu informieren.
- Ich wurde darüber informiert, dass meine personenbezogenen Daten sowie Informationen über Krankheitssymptome oder zum Kontakt zu infizierten Personen zusätzlich zu der bisherigen Verarbeitung ausschließlich unter strengster Beachtung des Datenschutzes verwendet werden, um den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes sowie etwaiger einschlägiger aktueller Vorschriften Genüge zu tun.
Stand: 05.05.2021